Politik und Behörden
Der staatliche Aufbau der Schweiz ist föderalistisch und gliedert sich in drei politische Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden. Die kleinste politische Einheit in der Schweiz ist die Gemeinde. Die nächstgrössere politische Einheit ist der Kanton. Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament (Legislative), eine eigene Regierung (Exekutive) und eigene Gerichte (Judikative). Die Stimmberechtigen können ihr politisches Mitspracherecht auf allen drei Ebenen wahrnehmen. Das Stimmrecht beinhaltet das aktive (man darf wählen) und das passive (man darf sich wählen lassen) Wahlrecht. Im Kanton Basel-Landschaft wählt das Stimmvolk den Landrat, der aus 90 Mitgliedern besteht, sowie die fünf Mitglieder des Regierungsrats.
Die Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft besteht aus fünf Direktionen: der Finanz- und Kirchendirektion, der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, der Bau- und Umweltschutzdirektion, der Sicherheitsdirektion sowie der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion. Jedes Regierungsmitglied steht einer der fünf Direktionen der Verwaltung vor. Zur Verwaltung gehören auch die Besonderen Behörden Landeskanzlei, Staatsarchiv, Kantonale Finanzkontrolle, Staatsanwaltschaft, Ombudsstelle und die Aufsichtsstelle Datenschutz. Die Besonderen Behörden haben die Aufgabe, die drei Staatsgewalten zu unterstützen.