Bildwelt
Titelbilder
Das visuelle Erscheinungsbild des Kantons Basel-Landschaft wird durch Bilder unterstützt. Es kann auf den Bilderpool von Baselland Tourismus zurückgegriffen werden. Anfragen via: [email protected]
Es dürfen auch eigene Bilder verwendet werden, sofern diese eine geeignete Auflösung vorweisen (300 dpi für Drucksachen / 72 dpi für Webanwendungen).
Bilder werden immer farbig dargestellt (keine Schwarz-weiss- oder Duplex-Bilder).
Es dürfen keine freigestellten Bilder verwendet werden. Bilder mit weissem oder sehr hellem Hintergrund sind zu vermeiden, damit sich die Bildfläche klar vom weissen Kopf abgrenzt.
Bei der Verwendung von Bildern ausserhalb des Bilderpools von Baselland Tourismus ist sicherzustellen, dass die Bildrechte an den Kanton übertragen wurden. Wenn sich erkennbare Personen auf den Bildern befinden, ist sicherzustellen, dass das Recht am eigenen Bild der entsprechenden Person(en) gewahrt wurde, z. B. mit einer Einverständniserklärung. Massgeblich sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (ZGB) und die aktuelle Gerichtspraxis. Zudem sind mit der Fotografin / dem Fotografen die Urheber- und Nutzungsrechte zu klären.
Typoraster

Der Typoraster muss auf allen Drucksachen erscheinen, die den Kanton nach aussen repräsentieren. Der Raster wird bei Titelseiten, Kapitelseiten etc. eingesetzt und darf nur bei interner Gestaltung weggelassen werden. Er umfasst sämtliche Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft und trägt zur Wiedererkennung der Marke bei.