Beglaubigung /Apostille


Was ist eine Beglaubigung?

Bei einer Beglaubigung handelt es sich um eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift der Funktionsträgerin oder des Funktionsträgers sowie der Eigenschaft, in welcher sie oder er gehandelt hat. Falls vorhanden, wird auch die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist, bestätigt. Die Landeskanzlei beglaubigt nicht den Inhalt des Dokuments.

 

Was ist eine Apostille?
Eine Apostille wird benötigt, wenn das Bestimmungsland dem Haager Übereinkommen, zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, beigetreten ist. Die Mitgliedstaaten finden Sie hier.   

 

Zuständige Behörde

Grundsätzlich gilt: Die Dokumente müssen in dem Kanton beglaubigt werden, in dem sie ausge­stellt wurden. Eidgenössische Dokumente werden durch die Bundeskanzlei beglaubigt.

 

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB)

Amtliche Unterschriftsbeglaubigung für Privatpersonen
Die Unterschrift ist im Beisein der Beglaubigungsperson anzubringen. Zur Identifikation muss die zu beglaubigende Person ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Pass, ID) vorweisen. Unterschriftsbeglaubigungen können nicht durch Drittpersonen eingeholt werden.

Beglaubigte Kopie
Es wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Um die textliche und grafische Übereinstimmung des Dokuments sicherzustellen, wird das Originaldokument von der Beglaubigungsperson kopiert.

Amtliche Unterschriftsbeglaubigung für Firmen
Firmen können die Unterschriften ihrer Mitarbeitenden bei der Landeskanzlei hinterle­gen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, eine Beglaubigung auf dem Postweg einzuholen.

Kosten
Pro Beglaubigung/Apostille: CHF 20.–  

Sprachen
Legalisationen stehen in Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Englisch zur Verfügung. Bitte bei der Bestellung vermerken.

Bearbeitungsfrist
In der Regel erfolgt die Legalisation während der Öffnungszeiten sofort. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Für Unterlagen, die auf dem Postweg zugestellt werden, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei bis vier Arbeitstagen.

Bearbeitung auf dem Postweg
Legalisationen können mit untenstehendem Bestellschein per Post bestellt werden (Originaldokumente beilegen).
> Bestellschein Legalisation

Wohnsitz im Ausland
Legalisationen für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz im Ausland werden nur nach vorheriger Rücksprache und Vorauszahlung vorgenommen. Wenden Sie sich hierfür bitte an [email protected].

Sonstiges
Benötigen Sie eine notariell beglaubigte Unterschrift oder Hilfe beim Erstellen einer Vollmacht, wenden Sie sich bitte an die Basellandschaftlichen Notarinnen und Notare. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie > 
hier.

Für nachfolgende Dokumente erfolgt keine direkte Beglaubigung durch die Landeskanzlei, sofern nicht vorgängig bei den folgenden kantonalen Stellen eine Zwischenbeglaubigung vorgenommen wurde (die Liste ist nicht abschliessend):

Urkunde Stelle, die Legalisation vornimmt
Ärztliches Dokument

Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
> Kontakt

Tierärztliches Dokument

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
> Kontakt

Fahrzeugausweis Sicherheitsdirektion
> Kontakt
Zeugnisse, Diplome und Zertifikate der Sekundarstufe II (inklusive Gymnasien, Wirtschaftsmittelschule, Berufsfachschule, Berufsmatura) Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
> Kontakt
Zeugnisse der obligatorischen Schulzeit (Kindergarten bis 9. Schuljahr) Amt für Volksschulen
> Kontakt

Keine Beglaubigungen durch Landekanzlei

Dokumente ausgestellt durch andere Kantone Zuständige Stelle im jeweiligen Kanton
Auszug aus dem Zentralstrafregister Bundeskanzlei Bern
> Kontakt
Eidgenössische Zeugnisse / Diplome Bundeskanzlei Bern
> Kontakt

 

Kontakt

Bild Legende:

Aufgrund von Sanierungsarbeiten befindet sich der Empfang der Landeskanzlei ab dem 11. April 2023, für ein Jahr, an der Kasernenstrasse 31 in Liestal.
> Übersicht öffentliche Parkplätze Bauzeitprovisorium Regierungsgebäude

Landeskanzlei
Regierungsgebäude
Kasernenstrasse 31

4410 Liestal

Lageplan 

Tel. 061 552 50 50
 

Schalteröffnungszeiten

08.00 Uhr – 11.30 Uhr
13.30 Uhr – 16.30 Uhr
  
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten in vorgegebenen Zeitfenstern zu vereinbaren.