Regelungen bis zum Stellenantritt Landschreiber/in

23.01.2018

Der Regierungsrat hat nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung des Landrats die Organisation der Landeskanzlei für die Übergangszeit bis zum Stellenantritt einer neuen Landschreiberin oder eines neuen Landschreibers geregelt. Zudem liegt neu die Aufsicht über die Landeskanzlei bei Regierungsrat Isaac Reber.

Nachdem Landschreiber Dr. Peter Vetter seine Kandidatur für eine zweite Amtszeit als Landschreiber zurückgezogen hat, wird es ab Mitte Februar bis zum Stellenantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers eine Vakanz geben. In dieser Zeit wird der 2. Landschreiber Nic Kaufmann als Stellvertreter die Landeskanzlei leiten. Die bisherige Organisation der Landeskanzlei wird grundsätzlich beibehalten. Ressourcenbedingt werden zwingende Aufgaben und das Sicherstellen des Tagesgeschäfts priorisiert.

Mit Inkrafttreten des revidierten Verwaltungsorganisationsgesetzes hat per Anfang Jahr die Aufsicht über die Landeskanzlei gewechselt. Während diese bisher beim jährlich wechselnden Regierungspräsidium lag, hat die Geschäftsleitung des Landrats diese Aufgabe bis Ende der laufenden Amtszeit neu an Regierungsrat Isaac Reber übertragen.

Die Wahl einer neuen Landschreiberin oder eines neuen Landschreibers wird zurzeit durch eine landrätliche Findungskommission unter der Leitung von Landrat Hans-Jürgen Ringgenberg vorbereitet.

> Organigramm Landeskanzlei