Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen am 28. November 2021

17.08.2021

Der Regierungsrat hat die Abstimmungsgegenstände für den 28. November 2021 festgelegt. Neben der Wahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter (Medienmitteilung vom 29. Juni 2021) finden an diesem Wochenende voraussichtlich drei eidgenössische Abstimmungen und eine kantonale Abstimmung statt. 

Eidgenössische Abstimmungen

Auf Beschluss des Bundesrats an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 werden am 28. November 2021 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

  1. Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»;
  2. Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»;
  3. Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) 

Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Bundeskanzlei wird über das Zustandekommen des Referendums informieren. 

Kantonale Abstimmung

Es wird am 28. November 2021 folgende kantonale Vorlage zur Abstimmung gelangen:
Landratsbeschluss vom 20. Mai 2021 betreffend kantonales Integrationsprogramm 2bis (2022–2023); 

Die Vorlage 4 kommt nur zur Abstimmung, wenn das Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Regierungsrats steht somit unter Vorbehalt. Die Landeskanzlei wird das Zustandekommen des Referendums im Amtsblatt publizieren.