Landschreiber Peter Vetter steht für die nächste Amtszeit nicht mehr zur Verfügung

12.09.2017

Landschreiber Peter Vetter hat heute in einem persönlichen Schreiben die Präsidentinnen von Landrat und Regierungsrat informiert, dass er für die nächste Amtszeit nicht mehr als Landschreiber zur Verfügung steht. Am 1. April 2018 wird Peter Vetter als Partner in die Basler Anwaltskanzlei SwissLegal Dürr + Partner eintreten. 

In seinem Schreiben an die Präsidentinnen von Landrat und Regierungsrat widerruft Landschreiber Peter Vetter seine Kandidatur für eine zweite Amtszeit ab Anfang April 2018 bis Ende März 2022. Zur Begründung führt Peter Vetter aus, er habe in letzter Zeit stark gespürt, wie viel Substanz ihn die hohen Anforderungen und der grosse Aufwand des Landschreiber-Amtes gekostet haben. Der Kräfteverschleiss sei so gross gewesen, dass er nicht mehr sicher sei, ob er das Amt noch vier oder gar acht Jahre weiterführen könne. Um ernsthaften Schwierigkeiten vorzubeugen, habe er sich daher entschieden, auf eine erneute Kandidatur zu verzichten und im November nicht zur Wiederwahl anzutreten. 

Seinen Entscheid habe er schweren Herzens getroffen, insbesondere wegen der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, die sich über die vergangenen Jahre entwickelt habe, wie auch wegen der jüngsten Vertrauensbeweise, die er von den politischen Instanzen im Kanton erhalten habe. 

Peter Vetter wird am 1. April 2018 als Partner in die Basler Anwaltskanzlei SwissLegal Dürr + Partner eintreten und damit wieder als Rechtsanwalt tätig sein. 

Die Geschäftsleitung des Landrates wird voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung am Donnerstagabend das weitere Vorgehen festlegen. 

> Persönliches Schreiben

Für Rückfragen:
Landschreiber Peter Vetter, 061 552 50 02 (ruft zurück)