Korrigendum zum kantonalen Abstimmungsbüchlein vom 13. Juni 2021
Die Landeskanzlei weist die Stimmberechtigten darauf hin, dass in den kantonalen Abstimmungserläuterungen für den 13. Juni 2021 fälschlicherweise auch die Abstimmungsempfehlungen vom 7. März 2021 abgedruckt wurden. Weil der Fehler offensichtlich ist und weil die korrekten Empfehlungen im Abstimmungsbüchlein ebenfalls publiziert sind, sieht die Landeskanzlei von einem Korrigendum-Versand an die Stimmberechtigten ab.
Für die Abstimmung vom 13. Juni 2021 wurden im Abstimmungsbüchlein bei der kantonalen Vorlage Nr. 6 «Landratsbeschluss vom 3. Dezember 2020 betreffend Salina Raurica, Tramverlängerung Linie 14: Ausgabenbewilligung Projektierung und vorgezogener Landerwerb» fälschlicherweise auf Seite 3 die Abstimmungsempfehlungen vom 7. März 2021 abgedruckt.
Den Stimmberechtigten werden die Abstimmungsunterlagen im Lauf der nächsten Woche durch die Gemeinden zugestellt. Die meisten Gemeinden haben ihre Versände bereits abgepackt oder den Versand schon in Auftrag gegeben. Die Landeskanzlei hat deshalb geprüft, ob allen Stimmberechtigten ein Korrigendum mit einem Zusatzversand zugestellt werden soll und sieht aus folgenden Gründen davon ab:
- Es ist gut erkennbar, dass es sich um Empfehlungen zu Vorlagen handelt, die am 13. Juni 2021 nicht zur Abstimmung stehen.
- Auf Seite 4 und Seite 12 des Abstimmungsbüchleins sind die Empfehlungen von Regierungsrat und Landrat korrekt wiedergegeben.
- Ein Zusatzversand mit einer Empfehlung von Regierungsrat und Landrat könnte als Behördenpropaganda verstanden werden.
Um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen, hat die Landschreiberin die Baselbieter Gemeinden gebeten, die vorliegende Medienmitteilung zusammen mit dem PDF des korrekten Abstimmungsbüchleins auf den Internetseiten der Gemeinden ebenfalls zu publizieren.