Arbeitshilfe Gewässerraum

Mit der Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes wird die Zuständigkeit für die Gewässerraumausscheidung innerhalb der Bauzonen den Gemeinden übertragen. Diese Arbeitshilfe Gewässerraum soll den Gemeinden und den beauftragten Planungsbüros helfen, die Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes, insbesondere auch der Gewässerschutzverordnung, in der kommunalen Nutzungsplanung korrekt und zweckmässig umzusetzen. 

Am 28. März 2019 fand eine Informationsveranstaltung für Gemeinden und Planungsbüros statt. Das Amt für Raumplanung informierte an diesem Abend über den neuen gesetzlichen Auftrag und über die kantonale Arbeitshilfe. Die gezeigten Folien können hier heruntergeladen werden.

Die Arbeitshilfe ist als systematische Sammlung von Merkblättern konzipiert. Jedes Merkblatt behandelt einen Aspekt der Gewässerraumausscheidung und ist einem der vier Themenbereichen (A–D) zugeordnet.

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A   ALLGEMEINER TEIL B   DEN GEWÄSSERRAUM ERMITTELN
A1 Inhalt und Aufbau der Arbeitshilfe Gewässerraum B1 Den erforderlichen Gewässerraum bestimmen
A2 Wozu ein Gewässerraum?
B2 Dicht überbaute Gebiete
A3 Bestehende Schutz- und Abstandsvorschriften entlang von Gewässern
B3 Interessenabwägung
A4 Entschädigungspflicht
B4 Natürliche Gerinnesohlenbreite
C   UMSETZUNG IN DER KOMMUNALEN NUTZUNGSPLANUNG D   DEN GEWÄSSERRAUM NUTZEN
C1 Planungsperimeter festlegen D1 Landwirtschaftliche Nutzung im Gewässerraum
C2 Festlegung und Darstellung in der Nutzungsplanung D2 Nutzung von Aussenräumen
C3 Gewässerraumausscheidung bei Quartierplanungen D3 Bauen im Gewässerraum
C4 Anforderungen an den Planungsbericht  

Letzte Aktualisierung: September 2024