Arbeitshilfe Gewässerraum
Mit der Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes wird die Zuständigkeit für die Gewässerraumausscheidung innerhalb der Bauzonen den Gemeinden übertragen. Diese Arbeitshilfe Gewässerraum soll den Gemeinden und den beauftragten Planungsbüros helfen, die Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes, insbesondere auch der Gewässerschutzverordnung, in der kommunalen Nutzungsplanung korrekt und zweckmässig umzusetzen.
Am 28. März 2019 fand eine Informationsveranstaltung für Gemeinden und Planungsbüros statt. Das Amt für Raumplanung informierte an diesem Abend über den neuen gesetzlichen Auftrag und über die kantonale Arbeitshilfe. Die gezeigten Folien können hier heruntergeladen werden.
Die Arbeitshilfe ist als systematische Sammlung von Merkblättern konzipiert. Jedes Merkblatt behandelt einen Aspekt der Gewässerraumausscheidung und ist einem der vier Themenbereichen (A–D) zugeordnet.
Wenn Sie über Aktualisierungen informiert werden möchten, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail mit.
Letzte Aktualisierung: September 2024