Grundlagen

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Für die Erstellung ihrer Richtpläne erarbeiten die Kantone Grundlagen, in denen sie feststellen, welche Gebiete sich für die Landwirtschaft eignen, besonders schön, wertvoll, für die Erholung oder als natürliche Lebensgrundlage bedeutsam sind oder durch Naturgefahren oder schädliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. In den Grundlagen geben sie auch Aufschluss über den Stand und die bisherige Entwicklung ihres Siedlungsgebietes, des Verkehrs, der Versorgung sowie der öffentlichen Bauten und Anlagen und ihres Kulturlandes.

 

Adresse

Amt für Raumplanung
Kreuzbodenweg 2
4410 Liestal

Tel. 061 552 59 33

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