Vorprüfung

Die Gemeinden können ihre Planungen vor der Beschlussfassung dem Kanton zur Vorprüfung unterbreiten.

Senden Sie hierzu die folgenden Planungsunterlagen in zweifacher Ausführung auf Papier und als PDF an die für Ihre Gemeinde zuständige Person (bis 10 MB als E-Mail oder über einen geeigneten Dateiversand Ihrer Wahl). 

  • Pläne
  • Reglemente
  • Planungs- und Begleitbericht
  • Gutachten und weitere Unterlagen (soweit erforderlich)
Sie erhalten den Vorprüfungsbericht – in Abhängigkeit der Komplexität der Planung – in der Regel innert drei Monaten per Post zugestellt. Die folgenden allgemeinen Bedingungen sind integrierender Bestandteil dieses Vorprüfungsberichts und für die weitere Planung zu beachten. 

Allgemeine Bedingungen zur Vorprüfung (2019)