Regionalplanung
Raumplanung auf regionaler «Ebene» hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugelegt. Die seit der letzten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes angestrebte Innenentwicklung bedingt je länger je mehr eine gemeindeübergreifende Abstimmung der räumlichen Interessen, Entwicklungsvorstellungen und Planungen. Im Kanton Basel-Landschaft wurden daher im Rahmen des ersten Projekts des Verfassungsauftrags Gemeindestärkung (VAGS) in Zusammenarbeit mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) Bestimmungen und Instrumente für die Regionalplanung erarbeitet. Mit der Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes stehen den Gemeinden seit dem 1. April 2020 das regionale Entwicklungskonzept und der regionale Richtplan als Planungsinstrumente zur Verfügung, die sich in den Stufenbau der Raumplanung einordnen. Dadurch besteht für die Gemeinden und Regionen heute die Möglichkeit, die Grundzüge und Strategien der angestrebten Siedlungsentwicklung nach innen und die damit verbundenen Effekte auf unseren Lebensraum, den Verkehr und die Natur in einem überkommunalen Konzept oder Richtplan verankern zu können.
Aktuell befassen sich fünf Regionen mit regionaler Planung (Region Laufental, Region Leimental Plus, Birsstadt, Region Liestal-Frenkentäler Plus, Region Oberbaselbiet). Obschon das Raumplanungs- und Baugesetz als Organisationsform für die regionale Planung den Regionalverband vorgesehen hat, bewährt sich die Zusammenarbeit mit den bereits etablierten Vereinen. Die Regionalplanung steht im Kanton Basel-Landschaft erst am Anfang. Wichtig ist die Aufbereitung von Grundlagen und Schritte hin zu Entwicklungskonzepten und gemeinsamen Entwicklungsvorstellungen. Dafür ist die heutige Vereinsform agiler. Erst wenn es darum geht, einen regionalen Richtplan zu erarbeiten, ist der Zweckverband Pflicht. Die Gemeinden sind dann frei, sich einem solchen Verband anzuschliessen oder einen zu gründen. Regionalverbände sind Zweckverbände gemäss Gemeindegesetz.
Die Regionalplanung ist administrativ in der Abteilung Ortsplanung angesiedelt. Strategisch erfolgt die Ausrichtung aufgrund der vielen Querschnittsaufgaben zwischen der Orts- und der Kantonsplanung. Zu den Aufgaben des Regionalplaners zählen die Unterstützung der Planungsregionen des Kantons Basel-Landschaft in allen Fragen der regionalen Planung, die Koordination der kantonalen Planungsinteressen mit regionalen Planungsvorhaben, die Begleitung von regionalen Projekten und die Organisation der jährlichen Planungskonferenz.