Richtplanung

Kantonaler Richtplan
Der kantonale Richtplan ist ein Planungsinstrument gemäss § 9 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998. Er legt die räumlichen Interessen des Kantons sowie seine Rahmenbedingungen zur räumlichen Entwicklung verbindlich fest. Der kantonale Richtplan dient als Grundlage und Rahmen für die kommunale Richtplanung sowie für die Nutzungsplanung von Kanton und Gemeinden. Er ist für die Behörden verbindlich.

Der Kantonale Richtplan umfasst den Richtplantext (Objektblätter), die Richtplan-Gesamtkarte sowie die Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur.
In der Broschüre "Kantonaler Richtplan - Das Herz der schweizerischen Raumplanung" vom März 2016 werden Bedeutung und Inhalt des Richtplans erläutert.

Aktuelle Version des kantonalen Richtplans
Richtplantext  (Objektblätter)
Richtplan-Gesamtkarte (kleine Auflösung)
Richtplan-Gesamtkarte (grosse Auflösung)

Raumkonzept Basel-Landschaft
Das "Raumkonzept Basel-Landschaft" (Objektblatt RK) zeigt eine Gesamtschau der künftigen räumlichen Ordnung und Entwicklungen und definiert die Perimeter für eine verstärkte Zusammenarbeit in funktionalen Handlungsräumen. Auf Basis einer Auslegeordnung der wichtigsten räumlichen Trends und Herausforderungen werden Leitsätze und Planungsgrundsätze bestimmt.
Herleitung und Begründung für die Inhalte des neuen Raumkonzepts sind im Grundlagenbericht zum Raumkonzept Kanton Basel-Landschaft zusammengestellt.
Das Raumkonzept Basel-Landschaft ist am 1. Mai 2019 mit der Genehmigung durch den Bund in Rechtskraft getreten.

Adresse

Amt für Raumplanung
Kreuzbodenweg 2
4410 Liestal
Tel.  +41 61 552 59 33