Laufen Neubau/Verlegung Naubrücke
Projekt:
Im Zusammenhang mit dem kantonalen Hochwasserschutzprojekt Laufen wird die Naubrücke ersetzt. Das Birsbett verbreitert sich in der Nau und der Norimatt markant – aus diesem Grund muss auch die heutige Brücke ersetzt werden. Da der Kanton mittlerweile Besitzer des ehemaligen Spilag-Areals in der Norimatt ist, hat er zusammen mit der Stadt Laufen die Machbarkeit und den Nutzen einer Verschiebung der Brücke hinter die Eishalle abgeklärt. Es ging vor allem um die Frage, welche Linienführung der gewünschten Entwicklung der Stadt Laufen am besten entspricht.
Eine Verlegung flussabwärts bietet viele Vorteile. So würde insbesondere eine verkehrsberuhigte und zusammenhängende Fläche in der Nau entstehen – ein attraktiver und zentral gelegener Freiraum für Naherholung, Freizeit und Sport der Laufner Bevölkerung. Im räumlichen Entwicklungskonzept der Stadt Laufen ist diese Fläche als Birspark und Mehrzweckplatz enthalten.
Mit der Verlegung werden aus verkehrsplanerischer wie auch aus städtebaulicher Sicht maximale Handlungsspielräume offengehalten. Die Verlegung ist auch mit zukünftigen Entwicklungen des Strassennetzes in Laufen kompatibel.
Diese Broschüre LINK erläutert das Projekt und seinen Nutzen für Laufen in übersichtlicher Form. Darin integriert sind auch weitere Visualisierungen. Die detaillierten technischen Unterlagen sind weiter unten in der Rubrik Dokumente / Links abgelegt.
Meilensteine / Weiteres Vorgehen:
Im November 2023 wurde das Vorprojekt zur Verlegung der Naubrücke an einer Infoveranstaltung vorgestellt. Die öffentliche Mitwirkung lief bis Mitte Januar 2024. Eingereicht wurden zwölf Mitwirkungseingaben und eine Petition. Die Projektverantwortlichen des Tiefbauamts haben die Mitwirkungseingaben in einem Bericht LINK ausführlich beantwortet. Ebenso hat der Regierungsrat in einem Schreiben Stellung zu den Kritikpunkten der Petitionäre genommen.
Der Mitwirkungsbericht fliesst in das Projekt ein und wird den Landräten unterbreitet. In einem nächsten Schritt wird dem Landrat das generelle Projekt sowie die Ausgabenbewilligung für die weitere Projektierung und Realisierung zur Genehmigung vorgelegt.
Die drei SBB-Bauwerke im Projekt – die Unterführungen «Eishalle» (neu zu bauen) und «Schliffweg» (zu erweitern) sowie eine dazwischenliegende Stützmauer am Bahndamm – sind von dieser Vorlage entkoppelt. An seiner Sitzung vom 25. Juni 2024 bewilligte der Regierungsrat 750'000 Franken, um die Erarbeitung eines technischen Bauprojekts für diese Bauwerke vorzuziehen. Der Kanton beabsichtigt, die Unterführung Schliffweg während der Sperrung der SBB im 2026 zu realisieren.
Dokumente / Links:
Publireportage/Beitrag Wochenblatt 11.07.2024
Mitwirkungsbericht 04.07.2024
Medienmitteilung 04.07.2024
Broschüre Projektvorstellung November 2023
Publireportage/Beitrag Wochenblatt 30.11.2023
Mitwirkungsunterlagen
Medienmitteilung 24.11.2023
Medienmitteilung 9.2.2022
Projektinformation (Stand: 09.02.2022)
Mit der Verlegung der Nau-Brücke östlich der Eishalle ins Areal Spilag kann ein attraktiver zusammenhängender Raum entlang der Birs geschaffen werden, welcher die Bevölkerung von Laufen für Freizeitzwecke und zur Naherholung nutzen kann. Eine Verlegung der Nau-Brücke entspricht den identifizierten Stossrichtungen des räumlichen Entwicklungskonzepts der Stadt Laufen für diesen Raum.
Die Federführung liegt beim Kanton. Er steht jedoch in engem Austausch mit der Stadt Laufen. Diese Zusammenarbeit ist auch im weiteren Projektverlauf und der geplanten Partizipation so vorgesehen.
Die Ausgangslage hat sich geändert: Der Kanton Basel-Landschaft hat für den Hochwasserschutz das Areal Spilag erworben. Dies eröffnete ihm die Möglichkeit, die Zweckmässigkeit einer Verlegung der Nau-Brücke östlich der Eishalle in den Raum Spilag zu prüfen. Dabei zeigte sich, dass die neue Lage viele Vorteile bietet. Zusammen mit der Tatsache, dass die Naubrücke als Folge des Projektes Hochwasserschutz sowieso ersetzt werden muss, bieten diese zwei Randbedingungen (Ersatz Brücke ohnehin notwendig/ Spilag-Areal als Korridor) eine einmalige Chance für eine Verlegung.
Die Verlegung ist ein kantonales Strassenprojekt und damit liegt die Finanzierung beim Kanton. Die Finanzierung der eigentlichen Brücke erfolgt über die Ausgabenbewilligung des kantonalen Hochwasserschutzprojekts.