Vorgehen

Vorgehen bei Lärmsanierungsprojekten:

Die Lärmsanierungsprojekte für die Kantonsstrassen werden strassenzugsweise durch vom Tiefbauamt beauftragte Ingenieurbüros erarbeitet. Die Berechnung des Lärms bei den Gebäuden erfolgt anhand eines Lärmausbreitungsmodells, welches mittels Schallpegelmessungen überprüft wird. In einem Bericht werden die Lärmpegel für jedes Gebäude entlang des Strassenzugs für die Zustände „heute" und „in 20 Jahren" festgehalten. Bei Gebäuden mit Überschreitung des Immissionsgrenzwerts beim Zustand in 20 Jahren werden die Lärmschutzmassnahmen nach folgender Prioritätenabfolge geprüft.

Bei Gebäuden, für welche die Realisierung von Massnahmen nicht möglich oder nicht verhältnismässig (Kosten-/Nutzenverhältnis) ist, kann die Vollzugsbehörde (Amt für Raumplanung) Sanierungserleichterungen verfügen. Darin wird festgehalten, weshalb sich keine Lärmschutzmassnahmen realisieren lassen und dass der Strasseneigentümer aus der Sanierungspflicht entlassen wird.


Umsetzung
Die Umsetzung der im Lärmsanierungsprojekt vorgeschlagenen Massnahmen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Jahren nach Genehmigung des Projekts durch die Vollzugsbehörde.

Kontakt  

Tiefbauamt
Rheinstrasse 29 
4410 Liestal
T +41 61 552 54 84

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