Vorgehen
Vorgehen bei Lärmsanierungsprojekten:
1) Massnahmen an der Quelle (z.B. lärmmindernder Belag )
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2) Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg ( Lärmschutzwand )
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3) Ersatzmassnahmen an den Gebäuden ( Schallschutzfenstereinbau )
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Bei Gebäuden, für welche die Realisierung von Massnahmen nicht möglich oder nicht verhältnismässig (Kosten-/Nutzenverhältnis) ist, kann die Vollzugsbehörde (Amt für Raumplanung) Sanierungserleichterungen verfügen. Darin wird festgehalten, weshalb sich keine Lärmschutzmassnahmen realisieren lassen und dass der Strasseneigentümer aus der Sanierungspflicht entlassen wird.
Umsetzung
Die Umsetzung der im Lärmsanierungsprojekt vorgeschlagenen Massnahmen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Jahren nach Genehmigung des Projekts durch die Vollzugsbehörde.