Kataster

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Der Kataster der belasteten Standorte erfasst alle Parzellen oder Teile davon, bei denen feststeht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass im Untergrund umweltgefährdende Stoffe oder Flüssigkeiten vorhanden sind (Art. 5 der AltlV) .

Die Kantone sind nach Eidg. Umweltschutzgesetz zur Erstellung eines öffentlich zugänglichen Katasters der belasteten Standorte verpflichtet. Das Vorgehen ist in der Altlasten-Verordnung (AltlV) festgelegt.

Der Kataster liefert Grundstückkäufern - und verkäuferinnen, Bauherren oder Umnutzenden einfach und schnell Informationen zu allfälligen Verschmutzungen des Untergrundes oder zur Notwendigkeit weiterer Abklärungen. Bei weitergehenden Fragen berät Sie die Altlasten-Fachstelle des AUE gerne.

Belastete Standorte sind Areale, auf denen der Untergrund durch Ablagerungen von Abfällen, durch betriebliche Tätigkeiten oder durch Unfälle verunreinigt ist. Es gibt demnach Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte. Im Kanton Basel-Landschaft ist mit ca. 1'400 belasteten Standorten zu rechnen. Art, Menge und Gefährdungspotenzial der Belastungen im Untergrund sind sehr unterschiedlich.

Belastete Standorte werden gemäss Art. 5 Abs. 4 der AltlV unterteilt in: 
a) Standorte, bei denen keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind ("belastet ohne Untersuchungsbedarf"), und


b) Standorte, bei denen untersucht werden muss, ob sie überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind ("belastet mit Untersuchungsbedarf").

Altlasten sind belastete Standorte, die nachweislich zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder zumindest eine konkrete Gefahr für die Umwelt darstellen. Altlasten müssen saniert werden.

Zum Glück ist nur ein geringer Anteil der belasteten Standorte sanierungsbedürftig. Bei vielen Standorten ist eine vorschriftsgemässe Entsorgung von belastetem Aushubmaterial notwendig.

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