Konsequenzen Eintrag
- geplante Baumassnahme (Bauen auf belasteten Standorten)
- Bewertung von Liegenschaften z.B. vor Vergabe von Krediten, Verlängerung von Hypotheken
- Verkaufsabsicht
- Untersuchungsbedarf aufgrund zu befürchtender Gefährdung der Umwelt oder des Menschen
-
Standorte mit Sanierungs- oder Überwachungsbedarf
Ein Standort " belastet ohne Untersuchungsbedarf " bzw. ein bereits untersuchter Standort " belastet ohne Überwachungs- oder Sanierungsbedarf " ist im heutigen Zustand nicht untersuchungsbedürftig. Im Falle von Bauvorhaben oder Umnutzungen müssen aber Auswirkungen der entsprechenden Projekte auf eine allfällige Umweltgefährdung überprüft und von der kantonalen Fachstelle beurteilt werden.
Bei Standorten " belastet mit Untersuchungsbedarf " wird das AUE die Standortinhaber in den nächsten Jahren entsprechend der Umweltrelevanz, jedoch spätestens im Falle von Baumassnahmen oder Umnutzungen, zur Durchführung einer Voruntersuchung gemäss Art. 7 der Altlastenverordnung auffordern. Aufgrund der Untersuchung wird beurteilt, ob der Standort lediglich belastet oder aber überwachungs- oder sanierungsbedürftig ist, was dann weitere Massnahmen erfordert.
Eine Baubewilligung kann hier grundsätzlich nicht erteilt werden, solange nicht geklärt ist, ob der Standort sanierungsbedürftig ist oder eine spätere Sanierung durch das Vorhaben wesentlich erschwert wird (Art. 3 der AltV).
Das Vorgehen bei Untersuchungen ist mit der Fachstelle Altlasten vorgängig abzustimmen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Merkblättern unter Publikationen.