Untersuchung

Wenn mit schädlichen oder lästigen Einwirkungen von belasteten Standorten auf Schutzgüter (Oberflächengewässer, Grundwasser, Luft, Menschen usw.) gerechnet werden muss, fordert das AUE die Standortinhaber auf, eine Voruntersuchung durchzuführen. 
Diese muss bei entsprechender Umweltrelevanz spätestens vor einer Nutzungsänderung oder der Inangriffnahme von Baumassnahmen vorliegen (Art. 7 AltlV).
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Vorgehen bei Untersuchungen nach Altlastenrecht

Eine Voruntersuchung besteht in der Regel aus der historischen Untersuchung und wenn notwendig dem Pflichtenheft und der technischen Untersuchung. Die Untersuchungen müssen nach den Vorgaben der Altlastenverordnung durchgeführt werden.

Die Inhaber liefern für die historische Untersuchung alle ihnen verfügbaren Standortinformationen, das Fachbüro wertet weitere notwendige Quellen aus. Ansprechpartner im AUE, Anforderungen und Inhalt der Voruntersuchungen im Kanton Basel-Landschaft sind unseren Checklisten und Merkblättern zu entnehmen. 


Wir empfehlen ausdrücklich, ein Fachbüro für Altlasten zu beauftragen, welches die Voruntersuchung in vorheriger Absprache mit unserer Fachstelle und nach unseren Vorgaben (Checkliste) durchführt. Erfahrungsgemäss können so unnötige Umtriebe, Zeit und Kosten eingespart werden. (Angaben über Fachbüros für Altlasten finden Sie unter anderem auf der Homepage des ARV.CH / Altlasten / Altlastenberatung).

Es ist wichtig, schrittweise vorzugehen und nach jeder Etappe unter Einbezug der AUE-Fachstelle Altlasten die nächsten notwendigen Schritte festzulegen.

Die Voruntersuchung beginnt immer mit einer historischen Untersuchung des Standortes. Da mit der historischen Untersuchung der Grundstein für sämtliche folgenden Schritte gelegt wird, ist es wichtig, dass die historische Untersuchung sämtliche wichtigen Themen abdeckt.

Ziel der Voruntersuchung ist die Beurteilung der Überwachungs- und Sanierungsbedürftigkeit eines Standortes (Art. 7 AltlV und Art. 8 AltlV).
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
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