Energie
Änderungen des Energiegesetzes und des Dekrets
Der Landrat hat am 19. Oktober 2023 Änderungen des kantonalen Energiegesetzes und Änderungen des Dekretes zum kantonalen Energiegesetz beschlossen. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft finden Sie hier.
Das Stimmvolk hat am 9. Juni 2024 den Änderungen des kantonalen Energiegesetzes zugestimmt, welche folgende wesentlichen Elemente umfassen:
- Angleichung der Ziele an das Netto-Null-Ziel (§ 2, geändert)
- Pflicht zur kommunalen Energieplanung innert fünf Jahren für jene Gemeinden, die über ein Gasverteilnetz verfügen (§ 4, geändert).
- Anforderungen zur Gebäudeautomation bei neuen Nicht-Wohnbauten (§ 19a, neu)
- Anforderungen zur Betriebsoptimierung bei Nicht-Wohnbauten (§ 19b, neu)
- Kompetenz für den Kanton, Gebiete zu definieren, in denen eine Regeneration von Erdwärmesonden geboten ist (§ 23 Abs. 2, geändert)
- Kompetenz für Gemeinden, künftig auch mit Betreibern von thermischen Netzen Konzessionen abzuschliessen (§ 34a, neu).
- Kompetenz für den Regierungsrat, das Förderprogramm auf weitere Fördertatbestände auszuweiten (§ 35 Abs. 2, geändert)
Die Änderungen des Dekrets wurden am 7. März 2024 im Amtsblatt und in der chronologischen Gesetzessammlung publiziert und treten am 01.10.2024 in Kraft (siehe Medienmitteilung). Sie umfassen folgende wesentlichen Elemente:
- Anforderung zum Einsatz von erneuerbaren Wärmeerzeugern bei Neubauten und ab 1. Januar 2026 auch beim Kesselersatz eines Heizwärmeerzeugers in bestehenden Bauten oder beim Brennerersatz eines Heizwärmeerzeugers, welcher älter als 15 Jahre ist, soweit es technisch möglich und über die Lebensdauer der Anlage wirtschaftlich ist (§ 1a, neu).
- Ausnahmen, wo die Bestimmungen zu unverhältnismässiger Härte führen würden.