Gewässerschutzpikett
Havarie, Gewässer- und Bodenverschmutzung: Was ist zu tun?
3. Wenn möglich: Genauere Abklärungen und Sofortmassnahmen treffen (eigene Sicherheit beachten!).
Bei Havarien mit wassergefährdenden Stoffen (Öl, Benzin, Lösungsmittel, Chemikalien, Gülle etc.) ist umgehend die Einsatzzentrale (ELZ) der Polizei (Notruf Tel. 112) zu verständigen.
Die ELZ bietet die notwendigen Dienste auf.
Soweit möglich Sofortmassnahmen zur Eindämmung des Schadens ergreifen.
Beachten: Die eigene Sicherheit hat Vorrang. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr!
Illegale Abfallverbrennung: Was ist zu tun?
Die Gemeinden sind zuständig für Massnamen gegen illegale Abfallverbrennung. Erstatten Sie bitte direkt Meldung an die Gemeindeverwaltung.
Ausserhalb der Bürozeit machen Sie bitte Meldung an die an die Einsatzzentrale der Kantonspolizei (Tel. 112).
Gewässerschutzpikett
Das Gewässerschutzpikett unterstützt die Ereignisdienste bei Havarien und Unfällen, die unterirdische und oberirdische Gewässer gefährden könnten. Das Gewässerschutzpikett wird von der Einsatzzentrale (ELZ) der Polizei aufgeboten.