Gremien

Verschiedene Gremien sind mit unterschiedlich ausgestalteten Kompetenzen und Mitwirkungsrechten Teil der bildungspolitischen Prozesse im Kanton Basel-Landschaft. Innerhalb ihrer Organisation verfügen die Schulen über eigene Gremien und Anspruchsgruppen. Nachfolgend sind die Gremien mit gesetzlich definierten Mitwirkungsrechten sowie weitere beratende Arbeits- und Anspruchsgruppen aufgeführt.

Schulinterne Gremien und Anspruchsgruppen

Die schulinternen Gremien und Anspruchsgruppen wie Schulrat, Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler bilden einen wichtigen Pfeiler der Organisation der Schule.

Bildungsrat BL

Der Bildungsrat BL setzt sich aus Vertretern der AKK, der Personal- und Wirtschaftsverbände sowie der Kirchen und von Parteien zusammen. Gestützt auf §85 des Bildungsgesetzes beschliesst er für alle Schulstufen die Stundentafeln und Lehrpläne sowie die Lehrmittel für die Volksschule. Er nimmt zudem zu allen wichtigen Fragen im Bildungswesen Stellung gegenüber der Regierung oder Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und ist damit vorberatend in die Erarbeitung aller das Bildungswesen betreffenden Erlasse einbezogen.

Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer

Die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer (AKK) als Vertretung aller Lehrerinnen und Lehrer im Kanton BL nimmt gestützt auf § 75 des Bildungsgesetzes zu allen wichtigen Erlassen des Bildungswesens Stellung.

Schulratspräsidienkonferenz BL

Die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz der Schulräte als Vertretung der Erziehungsberechtigten nimmt gestützt auf § 83 des Bildungsgesetzes zu allen wichtigen Erlassen des Bildungswesens Stellung.

Verband Basellandschaftlicher Gemeinden

Die Gemeinden sind gemäss § 49 der Kantonsverfassung zu allen sie betreffenden Erlassen anzuhören. Für das Bildungswesen betrifft das die Gemeinden als Trägerinnen des Kindergartens und der Primarschule sowie der Musikschulen bei allen Fragen der Organisation, Ausgestaltung und Finanzierung. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) vertritt die Interessen der basellandschaftlichen Gemeinden gegenüber dem Kanton.

Lehrerinnen- und Lehrerverband BL & Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter BL

Der Lehrerinnen- und Lehrerverband BL (LVB) sowie der VPOD und der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter BL (VSL) haben als Personalverbände gestützt auf die §§ 50-53 des Personalgesetzes das Recht, zu allen personalrechtlichen Erlassen Stellung zu nehmen. Aufgrund der etablierten breiten Mitwirkungskultur im Bildungswesen BL nehmen die drei Verbände ebenfalls zu wichtigen Erlassen Stellung.

Kooperationsgruppe Fachkräftebedarf

Die im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Kantons Basel-Landschaft gebildete Kooperationsgruppe Fachkräftebedarf betreibt seit 2016 ein primär qualitatives regionales Fachkräfte-Monitoring.

Weitere Anspruchsgruppen und Gremien

Weitere Anspruchsgruppen und Gremien werden zu wichtigen bildungspolitischen Erlassen jeweils im Rahmen der Meinungsbildung des Regierungs- und Landrates angehört.

Kantonal

Gemäss der Kantonsverfassung des Kantons Basel-Landschaft sind bei allen Erlassen und Beschlüssen des Landrates die Betroffen anzuhören und grundsätzlich hat Jede und Jeder das Recht, sich zu den Vorlagen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu äussern. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion legt Wert auf ein breit abgestütztes Mitwirkungsverfahren und lädt daher weitere Anspruchsgruppen wie Arbeitnehmerverbände, Wirtschaftsverbände, Elternorganisationen, den Jugendrat sowie die Kirchen jeweils direkt ein, ihre Stellungnahmen zu bildungspolitischen Erlassen einzureichen.

Interkantonal

Kontakt

Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Rheistrasse 31
4410 Liestal
T 061 552 51 11