Privatschulung

Die Privatschulung im Kanton Basel-Landschaft ist möglich. Sie wird durch Privatschulen oder durch die private Schulung zu Hause gewährleistet. Kinder können während ihrer obligatorischen Schulzeit in bewilligten Privatschulen oder durch eine bewilligte private Schulung unterrichtet werden.

Erziehungsberechtigten steht es im Kanton Basel-Landschaft offen, ihre Kinder während der obligatorischen Schulzeit an die öffentliche Schule oder an eine Privatschule zu schicken. Möglich ist auch, die Kinder durch die private Schulung selber zu unterrichten oder unterrichten zu lassen. Die Führung von Privatschulen vom Kindergarten bis und mit Sekundarstufe II sowie die private Schulung zu Hause während der obligatorischen Schulpflicht sind im Kanton Basel-Landschaft bewilligungspflichtig.

Für den Besuch einer Privatschule oder für die private Schulung können die Erziehungsberechtigten ein Gesuch für kantonale Beiträge stellen.

Kontakt

Amt für Volksschulen
Michèle Thommen
Abteilung Aufsicht und Qualität
Munzachstrasse 25c
4410 Liestal

T 061 552 59 76
[email protected]