Gesuch stellen
Erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge? Haben Sie Ihren Anspruch mit dem Prognoserechner geprüft und allfällige Fragen mit uns geklärt? Dann ist der nächste Schritt, ein Gesuch zu stellen.
Formular bestellen
Bestellen Sie bitte das Gesuchformular telefonisch oder per E-Mail unter Angabe Ihrer Postadresse. Sie erhalten es anschliessend per Post. Eine elektronische Gesuchstellung ist noch nicht möglich.
Ausfüllen und einreichen
Füllen Sie die ersten vier Seiten aus und unterschreiben Sie das Formular. Vergessen Sie die 13-stellige Sozialversicherungsnummer nicht. Auf der fünften Seite finden Sie eine Checkliste, welche Beilagen notwendig sind. Anschliessend müssen Sie das Formular mit den Beilagen bei der Steuerbehörde am Wohnsitz Ihrer Eltern abgeben. Dort werden die Steuerzahlen Ihrer Eltern ergänzt und das Gesuch an uns weitergeschickt.
Nötige Beilagen
Wenn Sie sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewerben, müssen Sie das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule und das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom in Kopie beilegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so braucht es auch davon eine Kopie.
Sind Ihre Eltern gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden.
Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung beilegen.
Bei anerkannten Flüchtlingen ist eine Kopie des positiven Asylentscheids mit Angaben zur Kantonszuweisung notwendig.
Gesuch für eine Zweitausbildung
Bezieht sich Ihr Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung? In diesem Fall müssen Sie Ihr Gesuch auch gegenüber der Kommission für Ausbildungsbeiträge schriftlich begründen. Formulieren Sie dazu bitte einen Brief, in dem Sie darlegen, warum Sie diesen neuen Beruf ergreifen möchten.
Wenn Sie bereits Ausbildungsbeiträge bekommen
Wenn Sie bereits im vorherigen Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen haben, schicken wir Ihnen das Formular zur Erneuerung des Antrags automatisch im März/April zu, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert.
Eingabetermine
Bei den folgenden Daten handelt es sich um den Endtermin für die Abgabe des Formulars bei der Wohngemeinde der Eltern. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann.
- Schul- und Studienjahresbeginn Mai, Juni, Juli, August 2024: Eingabe bis 31.8.2024
- Schul- und Studienjahresbeginn September, Oktober, November, Dezember 2024: Eingabe bis 31.10.2024
- Lehrjahresbeginn August 2023: Eingabe bis 29.02.2024
- Lehrjahresbeginn August 2024: Eingabe bis 28.02.2025
Die Eingabetermine werden auch jedes Jahr in den ersten beiden Amtsblättern veröffentlicht.