Einführung des Sprachenkonzeptes im Kanton Basel-Landschaft verschoben
22.10.2009
Der Bildungsrat hat die Änderung der Stundentafeln zur Einführung von Französisch ab 3. Klasse und von Englisch ab 5. Klasse der Primarschule mit einer aufsteigenden Einführung ab Schuljahresbeginn 2012/13 beschlossen. Vorbehalten bleibt die Kreditgenehmigung des Landrates. Der Regierungsrat hat die Vorlage zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Einführung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Massgebend für diesen Beschluss ist die Verengung des finanzpolitischen Spielraums des Kantons Basel-Landschaft im Zuge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise.
Vom 22. Januar bis Ende April 2009 führte der Regierungsrat eine Vernehmlassung durch zum Entwurf der Landratsvorlage „Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Sprachenkonzeptes an der obligatorischen Schule“.
Mit dieser Vorlage verfolgt der Regierungsrat das Ziel, die Vorgaben zur weiteren Entwicklung des Sprachenunterrichtes gemäss Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 14. Juni 2007 sowie einen entsprechenden Auftrag des Landrates vom 1. Februar 2007 zu erfüllen. Übergeordnetes Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern bessere Sprachkompetenzen gemäss den schweizerischen Bildungsstandards und dem sprachregionalen Lehrplan zu vermitteln und für das weitere lebenslange Sprachenlernen eine verbesserte Grundlage zu legen. Der Sprachenunterricht soll entsprechend den besonderen Möglichkeiten der Primarstufe und der Sekundarstufe I vermehrt vernetzt und auf das Ziel der Mehrsprachigkeit hin ausgerichtet werden. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die drei Kompetenzziele „kommunikative Handlungsfähigkeit“, „Bewusstheit für Sprache und Kulturen“ sowie „Selbstlernstrategien“ mit dem Fremdsprachenunterricht besser erreichen und ihre Motivation für das lebenslange Fremdsprachenlernen aufbauen können.
Der Regierungsrat hat die Vorlage an die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zurückgewiesen mit dem Auftrag, die auf 2012 in Aussicht genommene Einführung des Sprachenkonzeptes zu verschieben und den dafür erforderlichen Beschluss des Bildungsrates zu erwirken.
Auskunft:
Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Tel. 061 552 50 60
22. Oktober 2009
Vom 22. Januar bis Ende April 2009 führte der Regierungsrat eine Vernehmlassung durch zum Entwurf der Landratsvorlage „Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Sprachenkonzeptes an der obligatorischen Schule“.
Mit dieser Vorlage verfolgt der Regierungsrat das Ziel, die Vorgaben zur weiteren Entwicklung des Sprachenunterrichtes gemäss Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 14. Juni 2007 sowie einen entsprechenden Auftrag des Landrates vom 1. Februar 2007 zu erfüllen. Übergeordnetes Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern bessere Sprachkompetenzen gemäss den schweizerischen Bildungsstandards und dem sprachregionalen Lehrplan zu vermitteln und für das weitere lebenslange Sprachenlernen eine verbesserte Grundlage zu legen. Der Sprachenunterricht soll entsprechend den besonderen Möglichkeiten der Primarstufe und der Sekundarstufe I vermehrt vernetzt und auf das Ziel der Mehrsprachigkeit hin ausgerichtet werden. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die drei Kompetenzziele „kommunikative Handlungsfähigkeit“, „Bewusstheit für Sprache und Kulturen“ sowie „Selbstlernstrategien“ mit dem Fremdsprachenunterricht besser erreichen und ihre Motivation für das lebenslange Fremdsprachenlernen aufbauen können.
Der Regierungsrat hat die Vorlage an die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zurückgewiesen mit dem Auftrag, die auf 2012 in Aussicht genommene Einführung des Sprachenkonzeptes zu verschieben und den dafür erforderlichen Beschluss des Bildungsrates zu erwirken.
Auskunft:
Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Tel. 061 552 50 60
22. Oktober 2009