Genehmigung Zulassungsbeschränkung Studienjahr 2017/2018
Gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft für das Studienjahr 2017/2018 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und zum Bachelorstudium Sportwissenschaften an der Universität Basel genehmigt.
In allen drei Studienrichtungen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität deutlich. Für die Zulassung zum Studium der Medizin werden deshalb unter der Federführung der Schweizerischen Hochschulkonferenz gesamtschweizerisch koordinierte Eignungstests durchgeführt.
Neben dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Durchführung des Numerus Clausus genehmigt.