Häusliche Gewalt
Häuslicher Gewalt liegt eine ungleiche Beziehung zugrunde. Gleichstellung wirkt als Prävention.
Üben nahestehende Personen körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt aus, spricht man von häuslicher Gewalt. Die Androhung von Gewalt gehört ebenfalls dazu. Neben Frauen und – seltener – Männern sind sehr oft auch Kinder betroffen. Tatpersonen sind grossmehrheitlich Männer.
Vor und nach Trennungen ist die Gefahr von häuslicher Gewalt besonders gross. Auch das sogenannte «Stalking» (Auflauern und mit Anrufen, SMS, E-Mails belästigen) ist in dieser Phase häufig.
Familiäre Beziehungen auf Augenhöhe helfen, Machtmissbrauch bis hin zu häuslicher Gewalt zu verhindern. Wer sich als gleichgestellt, gleichwertig behandelt, beugt häuslicher Gewalt vor.
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache
In der Schweiz ist häusliche Gewalt ein Offizialdelikt: Erhalten Behörden Kenntnis davon, gehen sie dagegen vor.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz, aktiv gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt vorzugehen und die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. Der Kanton Basel-Landschaft legt in einem Bericht dar, wo er bei der Umsetzung den Fokus setzt. Bund und Kantone verfolgen eine gemeinsame «Roadmap» gegen häusliche Gewalt.
Gewalt stoppen, Opfer schützen und Tatpersonen zur Verantwortung ziehen: Dazu wurde 2001 auf Initiative von Gleichstellung BL die kantonale Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt geschaffen. Unter anderem vernetzt sie verschiedene staatliche und private Institutionen in der Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt.
Wehren Sie sich
Sind Sie von häuslicher Gewalt betroffen? Für Notfälle: Polizeinotruf 117. Die Notfallkarte nennt weitere Stellen, die weiterhelfen.