Lohn und Zulagen
Der Kanton Basel-Landschaft bekennt sich zu einer fairen Lohnpolitik. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat bei vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Zudem bietet der Kanton Basel-Landschaft seinen Angestellten diverse Zulagen, Spesen, Entschädigungen für Nacht-, Sonntags-, Schicht- und Pikettdienste, Treue- und Leistungsprämien.
Lohnbandsystem
Der Kanton Basel-Landschaft führte mit der Lohnrevision eine neue Lohnsystematik ein. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wurden sämtliche Lohnklassen durch Lohnbänder abgelöst und die Löhne der Mitarbeitenden in diese Lohnbänder überführt. Im Januar 2022 erfolgte die Lohnentwicklung der Mitarbeitenden erstmalig im Lohnbandsystem.
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