Lohnadministration
Sie finden auf dieser Seite wichtige, technische Angaben zur Lohnadministration. Diese gelten ausschliesslich für den Arbeitgeber Kanton Basel-Landschaft:
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Die Grenzbeträge und Sätze bei den Sozialversicherungen . Sobald die neuen Ansätze bekannt sind, jeweils im Verlauf des Monats Dezember, wird die Liste für das Folgejahr aktualisiert.
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Die Grenzbeträge für die Familien- und Erziehungszulagen befinden sich in der offiziellen Lohntabelle (vgl. Lohntabelle ).
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Die Ansätze für die Pensionskasse befinden sich im Vorsorgereglement des Kantons Basel-Landschaft.
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