Webartikel vom 13.09.2023, Sozialhilfestatistik 2022
Weniger Sozialhilfefälle
2022 waren 7'582 Personen bzw. 4'626 Unterstützungseinheiten (Fälle oder Dossiers) auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen. Ein Fall umfasste im Schnitt 1,6 Personen. Im Vergleich zu 2021 ist die Zahl der unterstützten Personen weiter rückläufig. Bei gleichbleibenden Abschlusszahlen sind deutlich weniger neue Fälle dazugekommen. Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt begünstigt die Entwicklung.
Die Sozialhilfequote, d.h. der Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der Wohnbevölkerung ist 2022 auf 2,6% gesunken. 2019 lag die Quote noch bei 3,0%. Erfreulicherweise lag die Zahl der Eintritte in die Sozialhilfe mit 1'304 neuen Fällen und 2'026 Personen nochmals um 90 Fälle bzw. 221 Personen tiefer als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr mit der bisher höchsten Zahl an unterstützten Personen, sank die Zahl der Sozialhilfeempfänger/innen um 1'126 Personen.
Die weiterhin gute Lage auf dem Arbeitsmarkt begünstigt die positive Entwicklung im Bereich der Sozialhilfe. Sie führt aktuell zu weniger Eintritten und vereinfacht die Austritte aus der Sozialhilfe. 2022 konnten die Dossiers von über 37% der abgeschlossenen Fälle aufgrund einer Verbesserung der Erwerbssituation geschlossen werden.
Erfreuliche Entwicklung besonders bei jüngeren Sozialhilfebeziehenden
Auffallend sind zudem die Gewichtsverschiebungen zwischen den Altersklassen Zahlenfenster-Grafik. 2005 waren 5,2% der Sozialhilfebezüger/innen zwischen 55 und 64 Jahre alt, 2022 machte die Altersklasse 12,1% der Empfänger/innen von Sozialhilfe aus. Keine andere Altersgruppe verzeichnete eine so deutliche Anteilszunahme am Total aller unterstützten Personen.
Anteil der Sozialhilfebeziehenden mit Erwerbstätigkeit steigt
Rückgang der Empfängerzahlen sowohl bei Schweizerinnen/Schweizern als auch bei Ausländerinnen/Ausländern
Innerhalb der ausländischen Wohnbevölkerung sind Personen aus EU-Staaten mit einer Sozialhilfequote von 2,2% unterdurchschnittlich und deutlich weniger stark betroffen als Personen aus europäischen Nicht-EU-Staaten (5,7%) oder Personen aus der übrigen Welt (19,5%).
Mehrheitlich Einpersonenfälle
Im Vergleich zu früheren Jahren werden tendenziell mehr Einzelpersonen unterstützt. Ihr Anteil an allen Fällen stieg von 60% im Jahr 2005 auf 68% im Jahr 2022. Die Anteile der Dossiers von Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden wurden hingegen kleiner. Eine Unterstützungseinheit umfasste 2022 im Durchschnitt 1,6 Personen. Über die Jahre betrachtet war die Fallgrösse tendenziell rückläufig. 2005 lag sie noch bei 1,8 Personen pro Fall.
Sozialhilfequote in 54 Gemeinden unter 2,0%
9 Mio. Franken weniger Nettoaufwand als 2021
Mit den tieferen Fallzahlen sinkt auch der Nettoaufwand. Der Rückgang gegenüber 2021 ist deutlich. 2022 belief sich der Nettoaufwand der Gemeinden für Sozialhilfe auf 66,3 Mio. Franken, 2021 waren es 75,3 Mio. Franken. Im Vergleich zu 2021 ist der Nettoaufwand um 9 Mio. Franken gesunken, was einem Minus von 12% entspricht. Damit ist der Rückgang des Nettoaufwands höher ausgefallen als der Rückgang der unterstützten Personen (–5,7%). Der Nettoaufwand pro Einwohner/in sank von 257 Franken im Jahr 2021 auf 224 Franken im Jahr 2022. Der Nettoaufwand umfasst die Unterstützungsleistungen abzüglich der Rückerstattungen, welche zeitlich verzögert abgerechnet werden und nicht direkt im Jahr der Auszahlung in die Gemeinderechnung einfliessen.
Auf Gemeindeebene gibt es grosse Unterschiede. Die Gemeinde Liestal weist mit 438 Franken pro Einwohner/in die höchste Pro-Kopf-Belastung auf, gefolgt von Laufen und Grellingen mit Beträgen von 424 und 404 Franken pro Einwohner/in. Einzelne Gemeinden haben gar keine finanzielle Belastung durch die Sozialhilfe. 2022 registrierten 8 Gemeinden keine Sozialhilfefälle.
Tabelle: Kennzahlen der Sozialhilfe nach absteigendem Nettoaufwand pro Einwohner/in 2022
Definition Nettoaufwand: Als Nettoaufwand gelten diejenigen Kosten (Aufwand), welche den Sozialhilfebeziehenden «direkt» zugutekommen abzüglich den erhaltenen Rückerstattungen (Ertrag). Darin enthalten sind auch Eingliederungsmassnahmen. Hingegen ist der Verwaltungsaufwand (Sozialdienst und Sozialhilfebehörde) nicht in der Auswertung enthalten. Die Kosten des vom Bund finanzierten Asylwesens sind nicht enthalten. Es werden somit die Kosten derjenigen Personen betrachtet, welche in der Sozialhilfeempfängerstatistik (SHS) des Bundesamts für Statistik geführt werden.
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Methodische Hinweise zur Sozialhilfestatistik:
Sozialhilfe: Die vorliegenden Auswertungen basieren auf der Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz (Sozialhilfe im engeren Sinn). Weitere bedarfsabhängige Geldleistungen wie Krankenkassenverbilligung, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, Alimentenbevorschussung oder Wohnbeihilfen sind nicht berücksichtigt.
Grundgesamtheit: Die Sozialhilfeempfängerstatistik des Bundes umfasst Dossiers von Schweizerinnen/Schweizern, Niedergelassenen (C), Jahresaufenthalterinnen/Jahresaufenthaltern (B), Kurzaufenthalterinnen/Kurzaufenthaltern (L), Flüchtlingen mit Asyl (B5+), Personen mit anderen Bewilligungen und seit 2009 auch Dossiers von vorläufig Aufgenommenen, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben (VA7+) sowie von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als sieben Jahren in der Schweiz (F7+). Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Jahren (F7-) in der Schweiz sowie Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus B mit weniger als 5 Jahren (B5-) werden im Rahmen der Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich erfasst. Massgebend ist der Aufenthaltsstatus der antragstellenden Person. Weitere Personen der Unterstützungseinheit werden auch bei anderem Aufenthaltsstatus als unterstütze Personen mitgezählt.
Sozialhilfefall: Die publizierten Zahlen beziehen sich auf Sozialhilfefälle, welche mindestens einmal im relevanten Jahr Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Ein Fall kann mehrere unterstützte Personen umfassen.
Sozialhilfequote: Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der Wohnbevölkerung. Als Referenzbevölkerung für die Berechnung dient der Vorjahresendbestand der ständigen Wohnbevölkerung gemäss STATPOP (Bundesamt für Statistik; bis 2010 der Vorjahresendbestand der Wohnbevölkerung gemäss kantonaler Bevölkerungsstatistik).
Doppelzählungen: Eine Unterstützungseinheit kann pro Jahr in mehreren Fällen unterstützt werden. Zum Beispiel, wenn ein Wohnortswechsel erfolgt. Bei den Sozialhilfefällen und den unterstützten Personen werden im Bezirks- und Kantonstotal Doppelzählungen ausgeklammert, jedoch nicht bei den neuen/abgeschlossenen Fällen und den neu eingetretenen/ausgetretenen Personen.
Abschlüsse: Sozialhilfefälle werden abgeschlossen, wenn seit mehr als sechs Monaten keine Auszahlung mehr erfolgt ist. Es werden auch Abschlüsse von Fällen zum aktuellen Jahr gezählt, welche im Vorjahr eine letzte Auszahlung erhalten haben und im laufenden Jahr abgeschlossen wurden. Falls nach einem Unterbruch von mehr als sechs Monaten erneut ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, wird ein neuer Fall eröffnet.