Auskünfte aus Steuerakten (Ergänzung)

Kurzmitteilung Nr. 229 (Ergänzung), 17. Juli 1998

Bezüglich der Akteneinsicht von Erben bzw. deren Vertreter in die Steuerakten ist die bisherige Regelung zu präzisieren, da die Akteneinsicht in Erbangelegenheiten aufgrund des Datenschutzes bzw. des Steuergeheimnisses heikel sein kann.

Es sind im Einzelfall folgende Grundsätze zu beachten:

Der Steuerverwalter Salzgeber


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