Besteuerung der amerikanischen Social-Security-Renten
Kurzmitteilung Nr. 327, 29.10.1999
Die an in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen ausbezahlten Social-Securtiy-Renten sind bekanntlich in der Schweiz steuerbar, obwohl sie auch einer amerikanischen Quellensteuer unterliegen. Daran ändert das revidierte DBA mit den USA vom 2. Oktober 1996 grundsätzlich nichts. Neu ist indessen folgendes:
1.
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Aufgrund des revidierten DBA (Art. 19 Abs. 4) wird die amerikanische withholding tax von 30 % auf 15 % gesenkt.
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2.
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In der Schweiz sind die Social-Security-Renten zu 2/3 des erhaltenen NETTObetrages - d.h. Bruttobetrag abzüglich der amerikanischen Quellensteuer als Einkommen steuerbar.
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Diese neue Regelung gilt für die ab dem 1. Februar 1998 ausbezahlten Renten.
Der Steuerverwalter
Salzgeber