Besteuerung der Bezüge von Behördenmitgliedern; pauschale Spesenabzüge

Kurzmitteilung Nr. 351, 01.11.2001

In der Beilage erhalten Sie die Verfügung der Finanz- und Kirchendirektion vom 1. November 2001 über die Erhöhung der steuerlich zulässigen pauschalen Spesenabzüge von den Bezügen der Behördenmitglieder.

Diese Regelung gilt ab Veranlagungsperiode 2001. Die Verfügung ersetzt diejenige vom 15. Dezember 1994.

Neu werden mit dieser Verfügung auch die Spesenabzüge für die Entschädigung für nebenamtlichen Feuerwehr- und Zivilschutzdienst geregelt (ausserdienstliche Tätigkeiten mit separater Entschädigung; vgl. Kurzmitteilung Nr. 350 ). Davon zu unterscheiden ist der steuerfreie Sold, wie er bei der allgemeinen Dienstpflicht ausgerichtet wird.

Wir ersuchen die Gemeinden gleichzeitig, für die Ausstellung der Lohnausweise ihrer Behörden- und Kommissionsmitglieder gemäss Ziffer 2 der Verfügung besorgt zu sein.

Beilage:
Verfügung der Finanz- und Kirchendirektion [PDF-Format]


Back to Top