Kapitalabfindungen des Arbeitgebers bei der direkten Bundessteuer

Kurzmitteilung Nr. 362, 22. November 2002

Die Beilage enthält das neue Kreisschreiben Nr. 1 der Eidg. Steuerverwaltung vom 3. Oktober 2002 für die Steuerperiode 2003. Das Kreisschreiben behandelt die Abgangsentschädigungen resp. Kapitalabfindungen des Arbeitgebers bei der direkten Bundessteuer . Darin werden besonders diejenigen Abfindungen behandelt, welche Vorsorgecharakter haben und deshalb gemäss Art. 17 Abs. 2 sowie Art. 38 DBG gesondert als Einkommen zu 1/5 des normalen Tarifs besteuert werden. Voraussetzung dazu ist ab sofort, dass alle folgenden 3 Bedingungen erfüllt werden:

Die vollständige Sammlung aller Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung ist unter www.estv.admin.ch zu finden.


Beilage
Kreisschreiben Nr. 1