Kapitalabfindungen des Arbeitgebers bei der direkten Bundessteuer
Kurzmitteilung Nr. 362, 22. November 2002
Die Beilage enthält das neue Kreisschreiben Nr. 1 der Eidg. Steuerverwaltung vom 3. Oktober 2002 für die Steuerperiode 2003. Das Kreisschreiben behandelt die Abgangsentschädigungen resp. Kapitalabfindungen des Arbeitgebers bei der direkten Bundessteuer . Darin werden besonders diejenigen Abfindungen behandelt, welche Vorsorgecharakter haben und deshalb gemäss Art. 17 Abs. 2 sowie Art. 38 DBG gesondert als Einkommen zu 1/5 des normalen Tarifs besteuert werden. Voraussetzung dazu ist ab sofort, dass alle folgenden 3 Bedingungen erfüllt werden:
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die steuerpflichtige Person ist mindestens 55 Jahre alt;
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die Erwerbstätigkeit wird zur Hauptsache aufgegeben;
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durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses entsteht eine Vorsorgelücke ( fehlende zukünftige Beitragsjahre ), die der Arbeitgeber bzw. die Vorsorgeeinrichtung berechnen und bestätigen muss.
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Die vollständige Sammlung aller Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung ist unter www.estv.admin.ch zu finden.
Beilage
Kreisschreiben Nr. 1