Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen

Kurzmitteilung Nr. 371, 25. Februar 2003

In der Beilage erhalten Sie das Kreisschreiben Nr. 3 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben vom 27. Januar 2003.

Dieses Kreisschreiben (inkl. Merkblatt) bestimmt die ab 1. Januar 2003 gültigen Zinssätze für die Berechnung von geldwerten Leistungen. Die vollständige Sammlung aller Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung ist unter www.estv.admin.ch zu finden.


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