Liste der Kantinen und Personalrestaurants mit Menüpreisen unter Fr. 9.-
Kurzmitteilung Nr. 374, 25. Februar 2003
In der Beilage erhalten Sie die Liste der Kantinen und Personalrestaurants von Arbeitgebern, welche ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Menüs unter Fr. 9.- anbieten. Die Liste basiert auf den Menüpreisen des Jahres 2002.
Für die Abzugsmöglichkeit von Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung gilt nebst den übrigen Voraussetzungen somit Folgendes:
1.
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Mitarbeiter, welche die Möglichkeit haben, sich in einem auf dieser Liste aufgeführten Personalrestaurant (Kantine) zu verpflegen, können keinen Abzug geltend machen.
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2.
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Sofern im Lohnausweis das Feld "Möglichkeit der Kantinenverpflegung" oder "Beitrag an die Kosten der Mahlzeiten am Arbeitsort" angekreuzt ist, das Personalrestaurant (Kantine) aber nicht auf der Liste aufgeführt ist (Menüpreise über Fr. 9.-), kann der halbe Abzug gewährt werden.
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3.
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Alle andern Steuerpflichtigen haben Anspruch auf den vollen Abzug , sofern eben die übrigen Voraussetzungen dazu auch erfüllt sind.
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Beilage
Liste [PDF-Format]