Berücksichtigung der Geldwertveränderung beim steuerbaren Kapital

Kurzmitteilung Nr. 378, 20. Februar 2004

Als Beilage erhalten Sie das Merkblatt über die im Steuerjahr 2004 geltende Regelung betreffend Berücksichtigung der Geldwertveränderung beim steuerbaren Kapital. Dieses Merkblatt wird zusammen mit der Steuererklärung 2004 allen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zugestellt.

Selbstverständlich ist die Geldwertveränderung auch bei der Gemeindesteuer zu berücksichtigen. Wir bitten Sie daher, bei der Rechnungsstellung für die Kapitalsteuer 2004 gemäss dem erwähnten Merkblatt vorzugehen, wobei für die Gemeinden ein variabler Kapitalsteuersatz von 3,5 - 5,5 %o gilt (§ 62 Abs. 1 StG).

Speziell zu beachten sind jene Fälle, in denen nebst der Sitzgemeinde weitere Gemeinden am steuerbaren Kapital einer Gesellschaft partizipieren. Bekanntlich erhalten nur die Sitzgemeinden eine Kopie der Staatssteuerrechnung, die weiteren beteiligten Gemeinden richten sich nach der interkantonalen/interkommunalen Steuerausscheidung, auf welcher das steuerbare Kapital weiterhin mit dem Nominalwert ausgewiesen wird.

Die eingetretene Geldwertveränderung wird Ihnen auch künftig von der Steuerverwaltung mitgeteilt werden.


Beilagen

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