Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen

Kurzmitteilung Nr. 379, 24. Februar 2004

In der Beilage erhalten Sie das Rundschreiben vom 20. Januar 2004 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben (DVS).

Dieses Rundschreiben bestimmt die ab 1. Januar 2004 gültigen Zinssätze für die Berechnung von geldwerten Leistungen.

Die Kreisschreiben der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben (DVS) dienen inskünftig ausschliesslich der Wiedergabe der Gesetzesauslegung, dem Vollzug von steuerlich-materiellem Recht und der Praxisfestlegung. Einheitlich als Rundschreiben bezeichnet werden neu alle administrativen Weisungen, Bekanntgaben und Regelungen im Verkehr mit den Kantonen und/oder den Steuerpflichtigen.

Alle Kreis- und Rundschreiben der Hauptabteilung DVS sind unter www.estv.admin.ch zu finden.


Beilagen

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