Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen

Kurzmitteilung Nr. 389, 10. März 2005

Als Beilage erhalten Sie das Rundschreiben der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, vom 26. Januar 2005 über die Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen.

Dieses Rundschreiben bestimmt die ab 1. Januar 2005 gültigen Zinssätze für die Berechnung von geldwerten Leistungen.

Die Sammlung von Rund- und Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung ist unter www.estv.admin.ch zu finden.

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher

Beilage:
Rundschreiben vom 26. Januar 2005 [PDF]


Back to Top