Liste der Kantinen und Personalrestaurants mit Menüpreisen unter CHF 9.--
Kurzmitteilung Nr. 402, 19. Dezember 2006
In der Beilage erhalten Sie die Liste der Kantinen und Personalrestaurants von Arbeitgebern, welche ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Menüs unter CHF 9.-- anbieten. Die Liste basiert auf den Menüpreisen des Jahres 2006.
Für die Abzugsmöglichkeit von Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung gilt - nebst den übrigen Voraussetzungen - somit Folgendes:
1.
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Mitarbeitende, welche die Möglichkeit haben, sich in einem auf dieser Liste aufgeführten Personalrestaurant (Kantine) zu verpflegen, können keinen Abzug geltend machen.
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2.
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Sofern im Lohnausweis das Feld "Möglichkeit der Kantinenverpflegung" oder "Beitrag an die Kosten der Mahlzeiten am Arbeitsort" angekreuzt ist, das Personalrestaurant (Kantine) aber nicht auf der Liste ist (Menüpreise über CHF 9.-- ), kann der halbe Abzug gewährt werden.
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3.
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Alle anderen Steuerpflichtigen haben Anspruch auf den vollen Abzug , sofern die übrigen Voraussetzungen dazu auch erfüllt sind.
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Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher
Beilage:
Liste [PDF]
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