Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer/Abzüge und Tarife ab der Steuerperiode 2007 für natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer
Kurzmitteilung Nr. 403, 19. Dezember 2006
Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer/Abzüge und Tarife ab der Steuerperiode 2007 für natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer
Beiliegend erhalten Sie das Rundschreiben der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) über den Ausgleich der kalten Progression / Tarife und der Anpassung der Abzüge für natürliche Personen ab der Steuerperiode 2007 . Ebenfalls angepasst wurden die Ansätze für die Bewertung von Naturalbezüge ab dem Jahr 2007.
Bei der Staatssteuer bleiben die Ansätze für das Steuerjahr 2007 unverändert.
Wir bitten Sie, von diesen Neuerungen Kenntnis zu nehmen. Alle Kreis- und Rundschreiben der ESTV sind unter www.estv.admin.ch zu finden.
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher
Beilage:
Rundschreiben ESTV vom 5. Oktober 2006 mit weiteren Beilagen [PDF]
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