Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen

Kurzmitteilung Nr. 412, 11. April 2007


Beiliegend erhalten Sie das Rundschreiben der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) über die Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen.

Dieses Rundschreiben bestimmt die ab 1. Januar 2007 gültigen Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen.

Wir bitten Sie, von diesen Neuerungen Kenntnis zu nehmen. Alle Kreis- und Rundschreiben der ESTV sind unter www.estv.admin.ch zu finden.

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher

Rundschreiben ESTV vom 30. Januar 2007 [PDF]


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