Kein steuerlicher Abzug von Bestechungsgeldern

Kurzmitteilung Nr. 421, 7. September 2007


Beiliegend erhalten Sie das Kreisschreiben Nr. 16 vom 13. Juli 2007 der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Dieses Kreisschreiben orientiert im Detail darüber, dass gemäss den steuergesetzlichen Bestimmungen Bestechungsgelder an schweizerische oder ausländische Amtsträger steuerlich nicht abgezogen werden können. Diese Regelung gilt uneingeschränkt sowohl bei der Staats- und Gemeindesteuer als auch bei der direkten Bundessteuer.

Wir bitten Sie, dieses Kreisschreiben zur Kenntnis zu nehmen. Alle Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind unter www.estv.admin.ch zu finden.

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher

Beilage:
Kreisschreiben Nr. 16 der ESTV vom 13. Juli 2007 [PDF]


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