Steuerliche Entlastung bei qualifizierten Beteiligungen

Kurzmitteilung Nr. 439, 13. März 2009


Zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei natürlichen Personen werden bei der Staats- und Gemeindesteuer ab dem Steuerjahr 2008 Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen (Beteiligungsquote mindestens 10 Prozent am Grund- oder Stammkapital) nur noch zu 50 Prozent des Gesamtsteuersatzes der steuerpflichtigen Person besteuert (sog. «Halbsatzverfahren»). In der Beilage finden Sie dazu das Merkblatt zu qualifizierten Beteiligungserträgen, welches das Halbsatzverfahren nach der basellandschaftlichen Regelung näher erklärt.

Für die direkte Bundessteuer tritt eine andere Form der Entlastung ab dem Steuerjahr 2009 in Kraft (Reduktion der Bemessungsgrundlage = Teilbesteuerung). Diese Teilbesteuerung wird in den zwei Kreisschreiben der ESTV Nr. 22 und 23 vom 16. bzw. 17. Dezember 2008 beschrieben (s. unter www.estv.admin.ch / Kreisschreiben), welche Sie ebenfalls in der Beilage finden.

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher

Beilagen:
- Merkblatt zu qualifizierten Beteiligungserträgen vom 11. März 2009
- Kreisschreiben der ESTV Nr. 22 vom 16. Dezember 2008 (Privatvermögen)
- Kreisschreiben der ESTV Nr. 23 vom 17. Dezember 2008 (Geschäftsvermögen)


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