Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen

Kurzmitteilung Nr. 453, 12. Juli 2010


Beiliegend erhalten Sie das Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen. Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 1. Januar 2010.

Im Merkblatt werden die Voraussetzungen einer straflosen Selbstanzeige und der vereinfachten Erbennachbesteuerung sowie das Vorgehen beschrieben.

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher

Beilage:
Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen [PDF]



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