Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen
Kurzmitteilung Nr. 453, 12. Juli 2010
Beiliegend erhalten Sie das Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen. Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 1. Januar 2010.
Im Merkblatt werden die Voraussetzungen einer straflosen Selbstanzeige und der vereinfachten Erbennachbesteuerung sowie das Vorgehen beschrieben.
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher
Beilage:
Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen [PDF]
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