Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2012 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2012

Kurzmitteilung Nr. 467, 19. Oktober 2011
(ersetzt die Fassung vom 6. September 2011)

Beiliegend erhalten Sie das Rundschreiben der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) betreffend den Ausgleich der kalten Progression / Tarife und der Anpassung der Abzüge für natürliche Personen ab der Steuerperiode 2012 . Die Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen ab dem Jahr 2007 (Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft) bleiben unverändert.

Wir bitten Sie, von diesen Neuerungen Kenntnis zu nehmen. Alle Kreis- und Rundschreiben der ESTV sind unter www.estv.admin.ch zu finden.

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher

Beilage:
Rundschreiben ESTV vom 10. Oktober 2011



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