Liste der Kantinen und Personalrestaurants; Menüpreis unter CHF 10.–
Kurzmitteilung Nr. 501, 26. November 2014
In der Beilage erhalten Sie die Liste der Kantinen und Personalrestaurants von Arbeitgebenden, welche ihren Mitarbeitenden Menüs unter CHF 10.– anbieten. Die Liste basiert auf dem Menü-preis des Jahres 2014.
Für die Abzugsmöglichkeit von Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung gilt - nebst den übrigen Voraussetzungen - somit Folgendes:
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Mitarbeitende, welche die Möglichkeit haben, sich in einem auf dieser Liste aufgeführten Personalrestaurant (Kantine) zu verpflegen, können keinen Abzug geltend machen.
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Sofern im Lohnausweis des Feld G "Möglichkeit der Kantinenverpflegung" angekreuzt ist, das Personalrestaurant (Kantine) aber nicht auf der Liste aufgeführt ist (Menüpreise über CHF 10.–), kann der halbe Abzug gewährt werden.
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Alle anderen Steuerpflichtigen haben Anspruch auf den vollen Abzug, sofern die übrigen Voraussetzungen dafür auch erfüllt sind.
Beilage:
Liste der Kantinen und Personalrestaurants mit Menüpreis unter CHF 10.–
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher