Neues Merkblatt über die Vorsorge
Kurzmitteilung Nr. 517, 10. Mai 2016
Die Beilage enthält ein neues bzw. aktualisiertes Merkblatt über die steuerliche Behandlung der Vorsorge aufgrund zweier zwischenzeitlich erfolgter kantonaler Gesetzesänderungen.
Die eine Gesetzesänderung betrifft den Staatssteuertarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge gemäss § 36 StG, wonach ab dem Steuerjahr 2014 ein neuer, zweistufiger Tarif (2 % und 6 %) mit einer Obergrenze von insgesamt 4.5 % gilt. Dieselbe Besteuerung erfolgt bei Kapitalabfindungen des Arbeitgebers, wenn diese wie bei der direkten Bundessteuer Vorsorgecharakter hat (Voraussetzungen: Alter ab 55 Jahren, Aufgabe der Erwerbstätigkeit zur Hauptsache, entstandene Vorsorgelücke).
Die andere Gesetzesänderung betrifft ebenfalls die Staatssteuer, wonach Todesfallleistungen aus reinen Risikoversicherungen ab dem Steuerjahr 2016 wie bei der direkten Bundessteuer bei der jeweils vertraglich begünstigten Person als Kapitalabfindung gemäss § 36 besteuert werden. Vorher wurden solche Leistungen gegebenenfalls mit der Erbschaftssteuer erfasst.
Steuerverwaltung
Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger
Vorsteher