Steueridentifikationsnummer beim Automatischen Informationsaustausch (AIA)
Kurzmitteilung Nr. 522 vom 21. Dezember 2016
Am 1. Januar 2017 treten in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen in Kraft. Der effektive Austausch mit den Partnerstaaten der Schweiz, welche diesen globalen Standard übernommen haben, verläuft ab dem Jahr 2018.
Beim automatischen Informationsaustausch melden Finanzinstitute eines Staates jährlich Informationen zum Konto ihrer ausländischen Kunden an die nationale Steuerbehörde für die Weiterleitung an den anderen Staat. Die zur Meldung der Finanzkonten an die inländische Steuerbehörde verpflichteten Finanzinstitute (Banken, Versicherungen u.ä.) benötigen dabei die jeweilige Steueridentifikationsnummer (SIN oder TIN = Tax Identification Number) ihres Kunden. In der Schweiz ist dies bei Privatpersonen die AHV-Nummer. Bei Unternehmen ist es die sog. UID (Unternehmens-Identifikationsnummer).
Die inländische Steuerbehörde liefert dann der ausländischen Steuerbehörde – und umgekehrt – die jeweiligen Daten weiter. In der Schweiz ist dies die Eidgenössische Steuerverwaltung, welche diese Daten verschickt resp. erhält. Über den Meldefluss innerhalb der Schweiz wird in einem späteren Zeitpunkt informiert.
Die Beilage enthält dazu ein gemeinsames Informationsschreiben der SSK und der ESTV.
Steuerverwaltung
Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger
Vorsteher