Liste der Kantinen mit Menuepreisen unter CHF 10.-

Kurzmitteilung Nr. 539 vom 4. Januar 2019

In der Beilage erhalten Sie die Liste der Kantinen und Personalrestaurants von Arbeitgebenden, welche ihren Mitarbeitenden Menüs unter CHF 10.– anbieten. Die Liste basiert auf dem Menüpreis des Jahres 2018. Für die Abzugsmöglichkeit von Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung gilt Folgendes:

1. Mitarbeitende, welche die Möglichkeit haben, sich in einem auf dieser Liste aufgeführten Personalrestaurant (Kantine) zu verpflegen, können keinen Abzug geltend machen.

2. Sofern im Lohnausweis des Feld G "Möglichkeit der Kantinenverpflegung" angekreuzt ist, das Personalrestaurant (Kantine) aber nicht auf der Liste aufgeführt ist (Menüpreise über CHF 10.–), kann der halbe Abzug gewährt werden.

Alle anderen Steuerpflichtigen haben Anspruch auf den vollen Abzug, sofern die übrigen Voraussetzungen dafür auch erfüllt sind.

Freundliche Grüsse

Peter B. Nefzger
Vorsteher

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