Liste der Kantinen mit Menüpreisen unter CHF 10.-

Kurzmitteilung Nr. 546 vom 4. Januar 2021

In der Beilage erhalten Sie die Liste der Kantinen und Personalrestaurants von Arbeitgebenden, welche ihren Mitarbeitenden Menüs unter CHF 10.– anbieten. Die Liste basiert auf dem Menüpreis des Jahres 2020.

Für die Abzugsmöglichkeit von Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung gilt Folgendes:

  1. Mitarbeitende, welche die Möglichkeit haben, sich in einem auf dieser Liste aufgeführten Personalrestaurant (Kantine) zu verpflegen, können keinen Abzug geltend machen.
  2. Sofern im Lohnausweis des Feld G "Möglichkeit der Kantinenverpflegung" angekreuzt ist, das Personalrestaurant (Kantine) aber nicht auf der Liste aufgeführt ist (Menüpreise über CHF 10.–), kann der halbe Abzug gewährt werden. 

Alle anderen Steuerpflichtigen haben Anspruch auf den vollen Abzug, sofern die übrigen Voraussetzungen dafür auch erfüllt sind.

Freundliche Grüsse  

Peter B. Nefzger
Vorsteher

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