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Das Bürgerrechtsgesetzes Basel-Landschaft (BüG BL)
Der Landrat hat am 19. April 2018 die Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes beschlossen. Die Referendumsfrist ist unbenutzt verstrichen, so dass der hiervor genannte Landratsbeschluss für rechtskräftig erklärt wurde. Der Regierungsrat hat am 26. Juni 2018 das Bürgerrechtsgesetz rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.